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Altersgrenze für die Verbeamtung: In jedem Land eine andere, zwischen 40 und 50 Jahren

Kurz gesagt: Wie alt du bei der Verbeamtung auf Probe höchstens sein darfst, regelt jedes Land selbst. Die Spanne reicht von 40 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland bis 50 Jahren in Hessen und Schleswig-Holstein. Kinder, Pflege und Schwerbehinderung verschieben die Grenze oft.

LandHöchstalterAusnahmen
Mecklenburg-Vorpommern40 Jahre
Saarland40 Jahreplus zwei Jahre je Kind oder Pflegefall
Baden-Württemberg42 Jahreplus zwei Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall
Nordrhein-Westfalen42 JahreSchwerbehinderte 45; plus drei Jahre je Kind oder Pflegefall, höchstens sechs
Sachsen42 Jahre
Bayern45 JahreAusnahmen durch die oberste Dienstbehörde (Art. 23 BayBG)
Bremen45 Jahre
Hamburg45 Jahreplus bis zu drei Jahre je Kind oder Pflegefall, höchstens sechs
Niedersachsen45 Jahreplus bis zu drei Jahre je Kind oder Pflegefall (§ 16 NLVO)
Rheinland-Pfalz45 JahreSchwerbehinderte plus drei Jahre (§ 8 LVO)
Sachsen-Anhalt45 Jahre
Berlin47 Jahreseit 29.12.2024, vorher 45; plus bis zu einem Jahr je Kind oder Pflegefall, zusammen höchstens drei Jahre
Brandenburg47 JahreAusnahmen mit Zustimmung des Innenministeriums
Thüringen47 Jahre
Hessen50 Jahre
Schleswig-Holstein50 Jahreseit 2023, vorher 45

Stand Oktober 2026. Die Grenze bezeichnet das Lebensjahr, das bei der Einstellung auf Probe noch nicht vollendet sein darf.

Was die Altersgrenze für deine Absicherung bedeutet

Liegst du knapp an der Grenze, entscheidet sie mehr als jede Versicherungsfrage. Wirst du verbeamtet, gelten Beihilfe und private Restkostenversicherung, und du brauchst eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Wirst du angestellt, bist du gesetzlich versichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, und du brauchst eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bist du dir unsicher, ob du noch verbeamtet wirst, schließe nichts ab, was nur für einen der beiden Wege passt. Kläre zuerst die Frage bei deiner Einstellungsbehörde.

Alle Regeln deines Landes

Häufige Fragen zur Altersgrenze

Bis zu welchem Alter kann ich als Lehrkraft verbeamtet werden?

Je nach Land bis 40 Jahre (Mecklenburg-Vorpommern, Saarland), 42 (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen), 45 (Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt), 47 (Berlin, Brandenburg, Thüringen) oder 50 Jahre (Hessen, Schleswig-Holstein). Kinder, Pflege und Schwerbehinderung verschieben die Grenze oft.

Was passiert, wenn ich zu alt für die Verbeamtung bin?

Dann wirst du in der Regel angestellt. Für die Absicherung heißt das: gesetzliche Krankenversicherung mit Arbeitgeberanteil, und statt einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gilt die Altersgrenze auch für das Referendariat?

Die Grenzen hier gelten für die Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat. Für den Vorbereitungsdienst selbst gelten teils eigene Regeln, frag dazu bei deiner Einstellungsbehörde nach.