Vorerkrankungen

Öffnungsaktion der PKV: Mit Vorerkrankungen in die PKV, aber nur in den ersten sechs Monaten

Kurz gesagt: Die teilnehmenden privaten Krankenversicherer nehmen Beamtenanfänger trotz Vorerkrankungen auf: keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 Prozent. Seit 2019 gilt das auch für Beamte auf Widerruf, also für Referendare. Den Antrag musst du in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen.

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Was die Öffnungsaktion zusagt

  • Keine Ablehnung: Niemand wird aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt.
  • Keine Ausschlüsse: Der Versicherer nimmt keine Leistungen aus dem Vertrag heraus.
  • Zuschlag gedeckelt: Ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
  • Auch für Angehörige: Ehepartner und Kinder können mit aufgenommen werden.

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Zusage der teilnehmenden Versicherer, kein Gesetz. Maßgeblich sind die Bedingungen des einzelnen Versicherers.

Die Frist: sechs Monate ab der Verbeamtung

Die Zusage gilt für Beamtenanfänger, die den Antrag in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen. Für dich als Referendar beginnt diese Frist mit der Ernennung, also am ersten Tag des Vorbereitungsdienstes. Wer die Frist verpasst, durchläuft später die normale Gesundheitsprüfung, ohne Deckel beim Zuschlag und mit dem Risiko einer Ablehnung.

Rechne nicht damit, die Öffnungsaktion beim Wechsel ins Probeverhältnis noch einmal nutzen zu können. Plane mit der ersten Frist.

Und stell den Antrag lieber früh als spät: Bei den Gesundheitsfragen zählt der Tag, an dem du ihn abgibst (§ 19 VVG). Was danach dazukommt, musst du nur angeben, wenn der Versicherer vor der Annahme noch einmal fragt.

Erst vergleichen, dann die Öffnungsaktion nutzen

Die Öffnungsaktion ist ein Sicherheitsnetz, nicht automatisch der beste Weg. Bei manchen Vorerkrankungen bietet ein Versicherer bei normaler Prüfung einen kleineren Zuschlag als 30 Prozent. Das zeigt eine anonyme Risikovoranfrage: Ein Makler schildert deinen Fall mehreren Versicherern ohne deinen Namen und bekommt Einschätzungen zurück. Erst danach stellst du einen echten Antrag, mit oder ohne Öffnungsaktion.

Wichtig: Gesundheitsfragen musst du auch bei der Öffnungsaktion vollständig beantworten. Der Zuschlag wird nach deinen Angaben berechnet.

Wann deine sechs Monate enden, steht in deinem Fahrplan. Über Vorerkrankungen sprichst du nur im Gespräch mit uns, nicht über ein Formular.

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Was der Amtsarzt vor der Verbeamtung prüft und warum eine Vorerkrankung dich dort nicht automatisch ausschließt: Amtsarzt und Vorerkrankungen.

Häufige Fragen zur Öffnungsaktion

Gilt die Öffnungsaktion auch für Referendare?

Ja. Seit dem 1. Januar 2019 beziehen die teilnehmenden privaten Versicherer auch Beamte auf Widerruf ein. Damit kannst du die Öffnungsaktion schon zu Beginn des Referendariats nutzen.

Wie hoch ist der Zuschlag bei der Öffnungsaktion?

Höchstens 30 Prozent des Beitrags. Ob überhaupt ein Zuschlag anfällt, hängt von deinen Vorerkrankungen ab. Abgelehnt wirst du nicht, und Leistungen werden nicht ausgeschlossen.

Bis wann muss ich die Öffnungsaktion nutzen?

Der Antrag muss in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden. Für Referendare beginnt die Frist mit der Ernennung, also dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes.

Ist die Öffnungsaktion immer die beste Lösung bei Vorerkrankungen?

Nicht immer. Manchmal bietet ein Versicherer bei normaler Prüfung einen kleineren Zuschlag als 30 Prozent. Eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zeigt dir das, bevor du einen Antrag stellst.

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