Familie im Referendariat

Schwanger im Referendariat: Im Mutterschutz läuft dein Geld weiter, und dein Kind versicherst du ohne Gesundheitsprüfung

Kurz gesagt: Im Mutterschutz werden deine Anwärterbezüge in der Regel weitergezahlt, in der Elternzeit nicht, dafür gibt es Elterngeld. Dein Kind nimmt deine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung auf, wenn du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest. Die Beihilfe zahlt für Kinder meist 80 Prozent. Dein Ref ruht in dieser Zeit und geht danach weiter.

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Dein Geld: Bezüge im Mutterschutz, Elterngeld in der Elternzeit

  • Mutterschutz: Im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden die Anwärterbezüge während des Mutterschutzes in der Regel in voller Höhe weitergezahlt. Die Einzelheiten stehen in der Mutterschutzverordnung deines Landes.
  • Elternzeit: In der Elternzeit zahlt der Dienstherr keine Anwärterbezüge. Du kannst Elterngeld beantragen. Es beträgt meist 65 bis 67 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG).

Wichtig für deine Planung: Deine private Krankenversicherung läuft auch in der Elternzeit weiter, und den Beitrag zahlst du weiter selbst. Rechne ihn ein, wenn du mit dem Elterngeld planst.

Dein Kind: anmelden innerhalb von zwei Monaten, dann ohne Gesundheitsprüfung

Bist du privat versichert, muss deine Versicherung dein Kind aufnehmen, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit. Bedingung: Du meldest es spätestens zwei Monate nach der Geburt an, dann gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Geburt (§ 198 VVG). Der Schutz für das Kind darf dabei nicht umfassender sein als dein eigener.

  • Frist im Kalender eintragen: Verpasst du die zwei Monate, kann der Versicherer Gesundheitsfragen stellen.
  • Beihilfe für das Kind: Für Kinder zahlt die Beihilfe meist 80 Prozent, den Rest versicherst du privat. Die Regeln deines Landes.
  • Dein eigener Satz kann steigen: In manchen Ländern zahlt die Beihilfe dir selbst mehr, sobald du Kinder hast, in Sachsen zum Beispiel schon ab dem ersten Kind 70 Prozent. Dann passt du deinen Tarif an und zahlst weniger.

Dein Ref: Die Ausbildung ruht und geht danach weiter

Mutterschutz und Elternzeit unterbrechen den Vorbereitungsdienst. Wie es danach weitergeht, regelt jedes Land. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wirst du vor der Elternzeit beraten, wie es danach weitergeht. Passt der Wiedereinstieg zum Ende der Elternzeit nicht zum Ablauf der Ausbildung, kannst du ihn um bis zu neun Monate verschieben. Den Antrag stellst du spätestens einen Monat vor dem Ende der Elternzeit.

Sprich früh mit deinem Seminar und deiner Personalstelle. Je früher die Termine klar sind, desto leichter planst du Prüfungen und Versicherung.

Deinen Fahrplan mit Kind zeigt dir der Ref-Check: Beihilfe für dein Land, Fristen und was du anpassen solltest.

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Häufige Fragen zu Schwangerschaft und Elternzeit im Ref

Bekomme ich im Mutterschutz während des Referendariats Geld?

In der Regel ja. Im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden die Anwärterbezüge während des Mutterschutzes weitergezahlt. Die Einzelheiten regelt die Mutterschutzverordnung deines Landes.

Bekomme ich in der Elternzeit Anwärterbezüge?

Nein, in der Elternzeit zahlt der Dienstherr keine Anwärterbezüge. Du kannst aber Elterngeld beantragen. Es beträgt meist 65 bis 67 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.

Wie versichere ich mein Kind, wenn ich privat versichert bin?

Melde dein Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt bei deiner privaten Krankenversicherung an. Dann muss sie es rückwirkend ab der Geburt aufnehmen, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit (§ 198 VVG). Die Beihilfe zahlt für Kinder meist 80 Prozent.

Verlängert sich mein Referendariat durch Mutterschutz oder Elternzeit?

Die Ausbildung ruht in dieser Zeit und wird danach fortgesetzt. Wie das genau läuft, regelt dein Land. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel kannst du den Wiedereinstieg nach der Elternzeit auf Antrag um bis zu neun Monate verschieben.

Kind unterwegs? Wir passen deine Versicherung an und denken an die Frist für dein Kind

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