Zwischen Ref und Planstelle

Nach dem Ref ohne Stelle: Mit der letzten Prüfung enden Beamtenverhältnis und Beihilfe, und ab dem nächsten Tag brauchst du vollen Schutz

Kurz gesagt: Dein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Tag deiner letzten Prüfung, wenn dein Land nichts anderes regelt. Ab dann gibt es keine Anwärterbezüge und keine Beihilfe mehr, und dein Anwärtertarif deckt nur noch die halbe Rechnung. Arbeitslosengeld hast du aus dem Ref meist nicht erworben. Kläre deshalb vor der Prüfung, wie du ab dem nächsten Tag versichert bist.

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Am Tag nach der letzten Prüfung fehlen Bezüge und Beihilfe

Nach § 22 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablauf des Tages, an dem du die Prüfung ablegst, oder mit dem endgültigen Nichtbestehen. Dein Land kann davon abweichen. Für dich heißt das: Mit dem Beamtenverhältnis enden die Anwärterbezüge und der Anspruch auf Beihilfe.

Dein privater Anwärtertarif war auf die Beihilfe abgestimmt. Er zahlt nur den Teil, den die Beihilfe nicht trägt. Ohne Beihilfe fehlt also die Hälfte deines Schutzes, ab dem ersten Tag. Das ist die größte Lücke in dieser Zeit.

Kein Arbeitslosengeld aus dem Ref: Du warst versicherungsfrei

Als Beamter auf Widerruf hattest du Anspruch auf Bezüge und Beihilfe im Krankheitsfall. Deshalb warst du in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) und hast im Ref keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebaut. Hast du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet, lass prüfen, ob daraus etwas übrig ist. Sonst bleibt Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld.

Für die Krankenversicherung gilt dann: Warst du zuletzt privat versichert, wirst du mit dem Grundsicherungsgeld nicht gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 5a SGB V). Du bleibst in der privaten Versicherung und brauchst dort einen Tarif ohne Beihilfe.

Drei Wege für die Zeit danach, und was sie für deine Versicherung heißen

  1. Direkt die Planstelle: Wirst du nahtlos auf Probe verbeamtet, bekommst du wieder Beihilfe. Dein Versicherer stellt den Anwärtertarif auf den regulären Beihilfetarif um. Lass dir bestätigen, dass das ohne neue Gesundheitsprüfung geht.
  2. Angestellt als Vertretungslehrkraft: Dann bist du in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags. Deine private Versicherung kannst du als Anwartschaft ruhen lassen. Sie hält deinen Gesundheitszustand fest, falls du später doch verbeamtet wirst. Statt einer Dienstunfähigkeits- brauchst du dann eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  3. Erst einmal ohne Stelle: Du bleibst privat versichert und brauchst für die Übergangszeit einen Tarif, der die ganze Rechnung zahlt. Plane den Beitrag ein, denn er ist höher als dein Anwärtertarif.

Welcher Weg bei dir passt, hängt davon ab, wann deine Planstelle beginnt. Sprich deshalb vor der letzten Prüfung mit deinem Versicherer oder mit uns, nicht erst danach.

Wann dein Ref endet und was dann fällig wird, zeigt dir der Ref-Check als Fahrplan.

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Häufige Fragen zur Zeit nach dem Ref

Wann endet mein Beamtenverhältnis nach dem Referendariat?

Mit Ablauf des Tages, an dem du die letzte Prüfung ablegst, wenn dein Land nichts anderes regelt (§ 22 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz). Ab dem nächsten Tag bekommst du keine Anwärterbezüge und keine Beihilfe mehr.

Bekomme ich nach dem Referendariat Arbeitslosengeld?

Aus der Zeit im Ref in der Regel nicht. Als Beamter auf Widerruf warst du in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 SGB III) und hast keine Ansprüche aufgebaut. Möglich ist Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld. Ansprüche aus einer früheren Beschäftigung lässt du bei der Agentur für Arbeit prüfen.

Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung nach dem Ref?

Dein Anwärtertarif deckt nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt. Endet die Beihilfe, fehlt der Rest. Sprich vor der letzten Prüfung mit deinem Versicherer oder Makler, wie du die Lücke schließt, etwa mit einem vollen Tarif für die Übergangszeit oder einer Anwartschaft, wenn du in die gesetzliche Kasse wechselst.

Ich arbeite nach dem Ref als angestellte Vertretungslehrkraft. Wie bin ich versichert?

Als Angestellte oder Angestellter gegen Arbeitsentgelt bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Willst du später verbeamtet werden, kann eine Anwartschaft in der privaten Versicherung deinen Gesundheitszustand festhalten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Grundsicherungsgeld prüft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Quellen

  1. § 22 Beamtenstatusgesetz: Beendigung durch Gesetz
  2. § 27 SGB III: Versicherungsfreie Beschäftigte
  3. § 5 SGB V: Versicherungspflicht

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