Krankenversicherung

GKV oder PKV im Referendariat: Die pauschale Beihilfe entscheidet, ob du überhaupt eine echte Wahl hast

Kurz gesagt: Als Referendar kannst du gesetzlich oder privat versichert sein. Ohne pauschale Beihilfe zahlst du in der gesetzlichen Kasse aber den vollen Beitrag allein, mit Beihilfe versicherst du privat nur die Hälfte. In neun Ländern übernimmt der Dienstherr auf Antrag die Hälfte des Kassenbeitrags. Nur dort ist die gesetzliche Kasse für viele eine echte Alternative.

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Warum Beamte in der gesetzlichen Kasse sonst allein zahlen

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 SGB V). Du kannst trotzdem freiwillig Mitglied bleiben, wenn du vorher gesetzlich versichert warst, auch über die Familienversicherung (§ 9 SGB V). Einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es dann aber nicht. Du zahlst den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent, weil du kein Krankengeld brauchst (§ 243 SGB V), dazu den Zusatzbeitrag deiner Kasse, alles aus eigener Tasche.

Die klassische Beihilfe hilft dir in der gesetzlichen Kasse kaum. Sie zahlt nur für Leistungen, die die Kasse nicht übernimmt, zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus oder einen Teil des Zahnersatzes.

Pauschale Beihilfe: Der Dienstherr zahlt die Hälfte deines Kassenbeitrags

Mit der pauschalen Beihilfe, nach Hamburg auch Hamburger Modell genannt, zahlt dir der Dienstherr die Hälfte deines Beitrags zur gesetzlichen Kasse. Bei einer privaten Vollversicherung ist der Zuschuss meist auf die Hälfte des Basistarifs begrenzt. Im Gegenzug verzichtest du auf die klassische Beihilfe.

Pauschale Beihilfe gibt es in: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen.

Als Zuschuss für gesetzlich Versicherte in: Schleswig-Holstein.

Stand Oktober 2026, je Land mit Quelle auf der jeweiligen Länderseite.

Drei Regeln der pauschalen Beihilfe, die du vor der Ernennung kennen musst

  1. Die Wahl gilt in der Regel unwiderruflich. Zurück zur klassischen Beihilfe geht es später meist nicht mehr.
  2. Gezahlt wird erst ab dem Antrag. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Anspruch am Ersten des Monats nach Eingang, in Berlin frühestens mit der Ernennung, in Niedersachsen gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr. Stelle den Antrag deshalb vor dem Start.
  3. Mit der Planstelle darfst du manchmal neu wählen. In Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist beim Wechsel vom Widerruf ins Probeverhältnis eine neue Wahl möglich.

Wann die gesetzliche Kasse sich lohnen kann

  • Du hast Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen. In der gesetzlichen Kasse sind sie beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jeder einen eigenen Tarif.
  • Du planst lange in Teilzeit. Der Kassenbeitrag richtet sich nach deinem Einkommen, der PKV-Beitrag nicht.
  • Dein Land bietet die pauschale Beihilfe. Dann zahlst du nur die Hälfte des Beitrags.

Wann die PKV mit Beihilfe meist günstiger ist

  • Du bist jung, allein und ohne Kinder. Ein Anwärtertarif für 50 Prozent der Kosten ist dann oft deutlich günstiger als der volle Kassenbeitrag.
  • Dein Land zahlt keine pauschale Beihilfe. Dann trägst du in der Kasse den ganzen Beitrag.
  • Du denkst an später. Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 Prozent, dein Versicherungsanteil sinkt also.

Die Entscheidung lässt sich schwer zurückdrehen

Von der Kasse in die PKV kommst du später nur mit voller Gesundheitsprüfung. Die Öffnungsaktion der privaten Versicherer, die Vorerkrankungen abfedert, gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung. Und aus der PKV zurück in die gesetzliche Kasse geht es für Beamte in der Regel gar nicht. Triff die Wahl also mit Zahlen, nicht mit Bauchgefühl.

Beide Wege für dein Land durchrechnen: Der Ref-Check zeigt dir, ob es bei dir die pauschale Beihilfe gibt und bis wann du dich entscheiden musst. Auf Wunsch rechnen wir beide Wege mit dir durch.

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Häufige Fragen zu GKV und PKV im Referendariat

Darf ich als Referendar in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben?

Ja. Als Beamter bist du versicherungsfrei, kannst aber freiwillig Mitglied bleiben, wenn du vorher gesetzlich versichert warst, auch über die Familienversicherung. Ohne pauschale Beihilfe zahlst du den Beitrag dann allein.

In welchen Ländern gibt es die pauschale Beihilfe?

Stand Oktober 2026: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Schleswig-Holstein zahlt einen Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Kann ich später von der GKV in die PKV wechseln?

Möglich ist es, aber dann mit voller Gesundheitsprüfung. Die Öffnungsaktion der privaten Versicherer gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung. Und wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist an diese Wahl meist gebunden.

Was ist für Referendare mit Kindern günstiger?

Das hängt vom Land und vom Partner ab. In der gesetzlichen Kasse sind Kinder und ein Partner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Tarif, die Beihilfe zahlt für Kinder aber 80 Prozent. Rechne beides für deine Familie durch.

GKV oder PKV? Wir rechnen beide Wege für dein Land mit dir durch

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