Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit im Referendariat: Ohne eigene Absicherung bleibt dir fast nichts
Kurz gesagt: Wird ein Beamter auf Widerruf dauerhaft dienstunfähig, wird er entlassen und bekommt kein Ruhegehalt. Auch auf Probe gibt es Ruhegehalt in der Regel erst nach fünf Dienstjahren, davor nur nach einem Dienstunfall. Die Zeit im Ref zählt zu diesen fünf Jahren. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger wird sie.
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Was passiert, wenn du im Referendariat dienstunfähig wirst
Als Referendar bist du Beamter auf Widerruf. Bist du dauerhaft dienstunfähig und endet das Verhältnis nicht durch Ruhestand, wirst du entlassen (§ 23 BeamtStG). Ein Ruhegehalt gibt es dann nicht. Der Dienstherr zahlt für die Zeit im Beamtenverhältnis Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nach (§ 8 SGB VI).
Das klingt nach einer Absicherung, ist aber meist keine. Eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt in der Regel fünf Jahre Versicherungszeit voraus (§ 43 SGB VI). Nach Studium und Referendariat haben die meisten diese Zeit noch nicht. Und selbst wenn: Die Rente richtet sich nach wenigen Beitragsjahren und fällt entsprechend klein aus.
Auch auf Probe bleibt die Lücke in den ersten fünf Jahren
Nach dem Referendariat wirst du Beamter auf Probe. Wirst du durch einen Dienstunfall dienstunfähig, versetzt dich der Dienstherr in den Ruhestand (§ 28 BeamtStG). Bei anderen Ursachen, zum Beispiel einer Krankheit ohne Bezug zum Dienst, kann er es, muss es aber nicht. Ruhegehalt gibt es in der Regel ohnehin erst nach fünf Jahren Dienstzeit, die Zeit im Ref eingerechnet. Das regeln die Länder in eigenen Versorgungsgesetzen, nach demselben Muster wie der Bund (§ 4 BeamtVG).
Bist du auf Lebenszeit verbeamtet, bekommst du bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. In den ersten Dienstjahren ist es aber oft niedrig: Mindestens zahlt der Dienstherr 35 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Bezüge, in allen Ländern aber mindestens rund 2.000 Euro im Monat (Bund: § 14 Abs. 4 BeamtVG). Viele behalten die Versicherung deshalb, bis das Ruhegehalt reicht.
Echte DU-Klausel: Der Versicherer folgt der Entscheidung deines Dienstherrn
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach den Kriterien des Versicherers. Für Beamte zählt aber, ob der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt. Das kann er auch, wenn du in sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hast und keine Aussicht besteht, in einer vom Land bestimmten Frist, meist den folgenden sechs Monaten, wieder voll dienstfähig zu werden (§ 26 BeamtStG). Ohne passende Klausel kann es passieren, dass du entlassen wirst und der Versicherer trotzdem nicht zahlt.
Eine echte DU-Klausel schließt das aus: Der Versicherer zahlt, sobald dich der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt, ohne eigene Nachprüfung. Achte auf drei Punkte:
- Die Klausel gilt ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe, nicht nur auf Lebenszeit.
- Die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ist mitversichert, nicht nur die Versetzung in den Ruhestand.
- Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung, ob du in einem anderen Beruf arbeiten könntest.
Wann du abschließen solltest: vor dem Start ins Ref, dann zählt dein Gesundheitszustand von heute
Der Beitrag hängt vor allem von deinem Alter und deiner Gesundheit beim Abschluss ab. Wer jung und gesund abschließt, zahlt dauerhaft weniger und beantwortet einfachere Gesundheitsfragen. Eine Behandlung, die du heute noch nicht hast, kann einen späteren Antrag teurer machen oder verhindern. Bei den Gesundheitsfragen zählt der Tag des Antrags (§ 19 VVG). Stellst du ihn schon vor dem Start, bis zu sechs Monate vorher, hältst du deinen heutigen Gesundheitszustand fest. Deshalb steht die Dienstunfähigkeit auf deinem Fahrplan direkt nach der Krankenversicherung.
Wie hoch die monatliche Rente sein soll und bis zu welchem Alter sie laufen muss, hängt von deinen Bezügen und Plänen ab. Das rechnet der Makler mit dir durch.
Wann die Dienstunfähigkeit bei dir dran ist, zeigt der Fahrplan im Ref-Check.
Fahrplan erstellenHäufige Fragen zur Dienstunfähigkeit
Bekomme ich als Referendar Geld, wenn ich dienstunfähig werde?
Kaum. Als Beamter auf Widerruf wirst du bei dauernder Dienstunfähigkeit entlassen und bekommst kein Ruhegehalt. Der Dienstherr versichert dich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Eine Erwerbsminderungsrente setzt aber in der Regel fünf Jahre Versicherungszeit voraus, die du nach Studium und Ref meist nicht hast.
Was ist eine echte DU-Klausel?
Der Versicherer zahlt, sobald dein Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Er prüft nicht noch einmal mit eigenen Gutachtern. Wichtig ist, dass die Klausel ausdrücklich auch Beamte auf Widerruf und auf Probe einschließt.
Wann sollte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?
Je früher, desto günstiger und desto einfacher die Gesundheitsfragen. Am besten stellst du den Antrag schon vor dem Start ins Ref, bis zu sechs Monate vorher, denn beim Antrag zählt dein Gesundheitszustand von heute. Ein späterer Abschluss nach einer Erkrankung kann teurer werden oder scheitern.
Reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nicht immer. Eine normale BU zahlt nach eigenen Kriterien des Versicherers. Für Beamte zählt, ob der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt. Ohne DU-Klausel kann es passieren, dass der Dienstherr dich entlässt, der Versicherer aber nicht zahlt.
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