Referendariat in Schleswig-Holstein
Referendariat in Schleswig-Holstein: Was die Beihilfe zahlt und was du selbst versichern musst
Kurz gesagt: Als Referendar in Schleswig-Holstein bist du Beamter auf Widerruf. Die Beihilfe zahlt 50 Prozent deiner Krankheitskosten, den Rest versicherst du selbst, meist privat. Für gesetzlich Versicherte gibt es einen Zuschuss zum Beitrag.
Schleswig-Holstein regelt die Beihilfe in einer eigenen Verordnung. Die Beihilfe zahlt dir 50 Prozent, auch mit einem Kind. Erst ab zwei Kindern steigt sie auf 70 Prozent. Gut für Referendare: Den jährlichen Selbstbehalt zahlen Anwärter nicht. Chefarzt und Zweibettzimmer übernimmt die Beihilfe nicht, im Vorbereitungsdienst auch keinen Zahnersatz.
Statt einer pauschalen Beihilfe gibt es einen Zuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte, nämlich die Hälfte des Beitrags. Beamte auf Widerruf können ihn beantragen und beim Übergang auf Probe neu wählen. 2025 begannen hier 1.075 Referendare.
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So bekommst du den KursBeihilfe in Schleswig-Holstein: 50 Prozent für dich, und das gilt sonst
FAQ des DLZP, Stand 12/2025
| Dein Satz als Beamter auf Widerruf | 50 Prozent |
|---|---|
| Mit Kindern | auch mit einem Kind 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 |
| Ehe- oder Lebenspartner | 70 Prozent |
| Kinder | 80 Prozent |
| Pauschale Beihilfe | eingeschränkt. Zuschuss nach § 80a LBG für freiwillig gesetzlich Versicherte: die Hälfte des Beitrags. Wer ihn wählt, verzichtet unwiderruflich auf die ergänzende Beihilfe. |
| Chefarzt und Zweibettzimmer | Nicht beihilfefähig. |
| Zahnersatz im Vorbereitungsdienst | Ausgeschlossen (Ausnahmen: Unfall im Vorbereitungsdienst oder vorher drei Jahre im öffentlichen Dienst) |
| Eigenanteile | Jährlicher Selbstbehalt nach Besoldungsgruppe. Anwärter zahlen ihn nicht. |
| Frist für Belege | Innerhalb von zwei Jahren ab Rechnungsdatum |
| Beihilfestelle | Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) |
| App | Belege reichst du mit der App dBeihilfePlus ein. |
Wann das Referendariat in Schleswig-Holstein beginnt und wie lange es dauert
Verbeamtet auf Probe wirst du in Schleswig-Holstein bis zum Alter von 50 Jahren (seit 2023, vorher 45) .
Was das für deine Absicherung in Schleswig-Holstein heißt
- Zwei Wege bei der Krankenversicherung. Du kannst die klassische Beihilfe mit privater Restkostenversicherung wählen oder in der gesetzlichen Kasse bleiben und den Zuschuss nehmen. Die Wahl gilt in der Regel unwiderruflich. Rechne beides durch, bevor du ernannt wirst. GKV oder PKV im Ref
- Lücke beim Zahnersatz. Im Vorbereitungsdienst zahlt die Beihilfe hier keinen Zahnersatz und keine Kronen. Prüfe, ob dein Tarif diese Zeit abdeckt.
- Chefarzt und Zweibettzimmer nur privat. Die Beihilfe zahlt sie in Schleswig-Holstein nicht. Wer sie will, versichert sie im Tarif mit.
- Dienstunfähigkeit früh absichern. Als Beamter auf Widerruf gibt es kein Ruhegehalt, wenn du dienstunfähig wirst. Dienstunfähigkeitsversicherung
- Diensthaftpflicht ab dem ersten Tag. Vor allem wegen der Schulschlüssel. Diensthaftpflicht im Ref
Referendariat in Schleswig-Holstein in Zahlen
- 1.075 neue Referendare 2025, das sind 3,4 Prozent aller in Deutschland
- 967 haben 2025 den Vorbereitungsdienst abgeschlossen
- 10,5 Prozent der neuen Referendare kamen als Quereinsteiger
Häufige Fragen zum Referendariat in Schleswig-Holstein
Wie viel zahlt die Beihilfe im Referendariat in Schleswig-Holstein?
Als Beamter auf Widerruf bekommst du in Schleswig-Holstein 50 Prozent deiner beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet. Mit Kindern gilt: auch mit einem Kind 50 Prozent, ab zwei Kindern 70. Den Rest sicherst du mit einer privaten Krankenversicherung ab, meist mit einem Anwärtertarif.
Gibt es in Schleswig-Holstein die pauschale Beihilfe?
Eingeschränkt. Schleswig-Holstein zahlt freiwillig gesetzlich Versicherten auf Antrag die Hälfte des Beitrags als Zuschuss. Beamte auf Widerruf können ihn beantragen, verzichten damit aber auf die ergänzende Beihilfe.
Quellen für Schleswig-Holstein
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus diesen Quellen. Siehst du einen Fehler? Schreib uns an info@lehrerbegleiter.de.
- DLZP: FAQ Anspruch auf Beihilfe
- DLZP: FAQ Zahnärztliche Behandlungen
- DLZP: Antrag auf Zuschuss nach § 80a LBG
- KMK: Einstellung von Lehrkräften 2025 (Dokumentation 250)
Die anderen 15 Bundesländer im Vergleich
- Baden-WürttembergBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- BayernBeihilfe 50 % · pauschal: offen
- BerlinBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- BrandenburgBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- BremenBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- HamburgBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- HessenBeihilfe 50 % · pauschal: offen
- Mecklenburg-VorpommernBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- NiedersachsenBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- Nordrhein-WestfalenBeihilfe 50 % · pauschal: offen
- Rheinland-PfalzBeihilfe 50 % · pauschal: offen
- SaarlandBeihilfe 50 % · pauschal: offen
- SachsenBeihilfe 50 % · pauschal: ja
- Sachsen-AnhaltBeihilfe 50 % · pauschal: offen
- ThüringenBeihilfe 50 % · pauschal: ja