Gesundheit und Verbeamtung

Amtsarzt vor der Verbeamtung: Eine Diagnose allein schließt dich nicht aus, entscheidend ist die Prognose bis zur Altersgrenze

Kurz gesagt: Verbeamtet wird, wer gesundheitlich geeignet ist (§ 9 Beamtenstatusgesetz). Ungeeignet bist du nach dem Bundesverwaltungsgericht nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor der Altersgrenze dienstunfähig wirst. Das gilt auch bei chronischen Erkrankungen. Der Amtsarzt und deine Krankenversicherung prüfen getrennt.

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Der Maßstab seit 2013: überwiegend wahrscheinlich dienstunfähig vor der Altersgrenze

Früher musste ein Bewerber ohne Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zur Altersgrenze dienstfähig bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Maßstab 2013 aufgegeben. Wer heute voll leistungsfähig ist, darf nur abgelehnt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte eine vorzeitige Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich machen. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt: Das gilt auch für Bewerber, die einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden.

Zwei Folgen für dich:

  • Eine Diagnose ist kein Ausschluss. Auch eine frühere Psychotherapie oder eine chronische Erkrankung schließt die Verbeamtung nach diesem Maßstab nicht von selbst aus. Es zählt die Prognose im Einzelfall.
  • Die Entscheidung ist voll überprüfbar. Der Dienstherr hat dabei keinen Beurteilungsspielraum. Wirst du abgelehnt, können Gerichte die Prognose vollständig nachprüfen.

Wann du untersucht wirst: oft schon vor dem Ref, sicher vor der Verbeamtung auf Probe

Schon für den Vorbereitungsdienst verlangen viele Länder einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung, Hamburg zum Beispiel für das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Bayern ein Gesundheitszeugnis. Das Urteil von 2013 betraf die Verbeamtung auf Probe nach dem Ref. Welche Untersuchung bei dir ansteht und welches Formular du brauchst, steht in den Unterlagen deines Landes zur Einstellung.

Amtsarzt und Krankenversicherung sind zwei getrennte Prüfungen, und für beide gilt: wahrheitsgemäß antworten

Der Amtsarzt prüft für deinen Dienstherrn. Deine private Krankenversicherung prüft für sich selbst, mit eigenen Gesundheitsfragen im Antrag. Ein gutes Ergebnis beim Amtsarzt heißt nicht, dass dich jeder Versicherer ohne Zuschlag nimmt, und umgekehrt. Für die Versicherung zählen drei Dinge:

  1. Stell den Antrag früh. Bei den Gesundheitsfragen zählt der Tag, an dem du den Antrag abgibst (§ 19 VVG). So beantragst du die PKV im Ref.
  2. Frag erst anonym an. Bei einer Risikovoranfrage schildert ein Makler deinen Fall mehreren Versicherern ohne deinen Namen. Du siehst vorher, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt.
  3. Nutze die Öffnungsaktion, wenn nötig. Als Beamtenanfänger nimmt dich ein teilnehmender Versicherer trotz Vorerkrankung, mit höchstens 30 Prozent Zuschlag, wenn du den Antrag in den ersten sechs Monaten stellst. Wie die Öffnungsaktion funktioniert.

Dasselbe gilt für die Dienstunfähigkeitsversicherung: Auch sie fragt nach deiner Gesundheit, und auch dort zählt der Stand am Tag des Antrags.

Bis wann du die Krankenversicherung beantragen solltest, rechnet der Ref-Check für dein Land aus. Ohne Fragen zur Gesundheit.

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Häufige Fragen zu Amtsarzt und Vorerkrankungen

Was prüft der Amtsarzt vor der Verbeamtung?

Ob du gesundheitlich für das Beamtenverhältnis geeignet bist. Nach dem Bundesverwaltungsgericht bist du nur dann ungeeignet, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass du vor der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig wirst. Dafür braucht es konkrete Anhaltspunkte.

Kann ich mit einer Vorerkrankung verbeamtet werden?

Ja, das ist möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2013 klargestellt, dass der Maßstab auch für Bewerber mit chronischer Erkrankung oder aus einer Risikogruppe gilt. Eine Diagnose allein reicht für eine Ablehnung nicht, es kommt auf die Prognose im Einzelfall an.

Hat die Untersuchung beim Amtsarzt etwas mit meiner Krankenversicherung zu tun?

Nein. Der Amtsarzt prüft für den Dienstherrn, ob du verbeamtet werden kannst. Die private Krankenversicherung stellt eigene Gesundheitsfragen im Antrag. Beides läuft getrennt, und in beiden Fällen musst du wahrheitsgemäß antworten.

Was kann ich tun, wenn ich abgelehnt werde?

Du bekommst einen Bescheid, gegen den du vorgehen kannst. Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat der Dienstherr bei der gesundheitlichen Eignung keinen Beurteilungsspielraum, die Gerichte prüfen die Entscheidung also voll nach. Lass dich dazu rechtlich beraten.

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