Haftung im Dienst
Diensthaftpflicht im Referendariat: Teuer wird es meist beim verlorenen Schulschlüssel
Kurz gesagt: Schädigst du im Dienst jemanden, haftet zuerst dein Dienstherr. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann er das Geld aber von dir zurückfordern. Eine Diensthaftpflicht mit Schlüsselschutz deckt dieses Risiko. Bist du in GEW, VBE oder Philologenverband, ist sie oft schon in der Mitgliedschaft enthalten. Prüfe dann nur Summe und Schlüsselschutz.
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Wer haftet, wenn im Unterricht etwas passiert
Verletzt du bei deiner Arbeit eine Pflicht und entsteht einem Schüler oder einem Dritten ein Schaden, haftet nach außen der Staat (Art. 34 Grundgesetz). Der Geschädigte wendet sich also nicht an dich, sondern an das Land. Das Land kann sich das Geld aber bei dir zurückholen, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast. Dasselbe gilt für Schäden am Eigentum deines Dienstherrn (§ 48 BeamtStG).
Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht lässt. Ein Beispiel ist die Aufsicht auf der Klassenfahrt, die du ohne Absprache verlässt. Ein anderes ist der Schulschlüssel, den du sichtbar im Auto liegen lässt.
Der Schulschlüssel ist das größte Einzelrisiko
Als Referendar bekommst du oft einen Schlüssel oder eine Schließkarte für die Schule. Geht ein Schlüssel einer zentralen Schließanlage verloren, muss die Schule im schlimmsten Fall die ganze Anlage tauschen, damit kein Fremder mehr hineinkommt. Das kann deutlich mehr kosten als ein neuer Schlüssel. Wird dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, landet die Rechnung bei dir.
Achte deshalb auf den Schlüsselschutz im Tarif: eingeschlossen sein sollten auch Generalschlüssel und elektronische Karten, mit einer Summe, die eine ganze Anlage abdeckt.
Private Haftpflicht, Gewerkschaft oder eigener Tarif
- Private Haftpflicht: Viele Tarife schließen Schäden aus Amt und Beruf aus. Manche bieten die Diensthaftpflicht für Lehrkräfte als Baustein an. Über die Eltern bist du oft nur bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Prüfe, ob das Referendariat noch dazu zählt.
- Gewerkschaft oder Verband: GEW, VBE und Philologenverband bieten ihren Mitgliedern oft eine Berufshaftpflicht. Schau in die Bedingungen, bevor du zusätzlich etwas abschließt.
- Eigener Tarif: Eine Diensthaftpflicht für Lehrkräfte gibt es als eigenen Vertrag oder zusammen mit der Privathaftpflicht. Sie sollte ab dem ersten Tag des Referendariats gelten.
Vier Fragen an jeden Tarif
- Ist der Verlust von Schlüsseln und Schließkarten eingeschlossen, auch für Generalschlüssel?
- Wie hoch ist die Summe für Schlüsselschäden, und reicht sie für eine Schließanlage?
- Gilt der Schutz schon im Vorbereitungsdienst und bei Klassenfahrten?
- Sind Schäden an Sachen eingeschlossen, die dir der Dienstherr überlässt, etwa ein Dienstlaptop?
Ob du die Diensthaftpflicht schon hast oder noch brauchst, klärt der Ref-Check in einer Frage.
Ref-Check startenHäufige Fragen zur Diensthaftpflicht
Brauche ich als Referendar eine Diensthaftpflicht?
Sie ist keine Pflicht, aber sinnvoll. Verursachst du im Dienst grob fahrlässig einen Schaden, kann der Dienstherr das Geld von dir zurückfordern. Das größte Einzelrisiko ist ein verlorener Schlüssel zur Schule.
Zahlt meine private Haftpflicht auch Schäden aus dem Unterricht?
Oft nicht. Viele private Haftpflichttarife schließen Risiken aus Amt und Beruf aus. Manche bieten eine Diensthaftpflicht für Lehrkräfte als Baustein an. Prüfe deinen Vertrag oder den deiner Eltern.
Bin ich über die Gewerkschaft schon versichert?
Möglicherweise. GEW, VBE und Philologenverband bieten ihren Mitgliedern oft eine Berufshaftpflicht. Prüfe, ob der Verlust von Schlüsseln eingeschlossen ist und wie hoch die Summe ist. Doppelt versichert zu sein bringt dir nichts.
Was zahlt die Diensthaftpflicht beim Schlüsselverlust?
Je nach Tarif die Kosten für neue Schlüssel und Schlösser bis hin zum Austausch der Schließanlage, bis zur vereinbarten Summe. Achte darauf, dass auch Generalschlüssel und elektronische Schließkarten eingeschlossen sind.
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