Vorsorge

Pensionsvorsorge für Lehrkräfte: Selbst nach 40 Dienstjahren fehlt mehr als ein Viertel, deshalb ab dem ersten Tag vorsorgen

Kurz gesagt: Die Pension beträgt 1,79375 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge für jedes Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 BeamtVG). Das Maximum erreichst du erst nach rund 40 Jahren. Wer später verbeamtet wird, Teilzeit arbeitet oder früher aufhört, bekommt deutlich weniger. Je früher du privat vorsorgst, desto kleiner ist der Monatsbeitrag.

Kostenlos und unverbindlich Antwort innerhalb eines Werktags

So rechnet sich deine Pension: 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent

Grundlage sind deine ruhegehaltfähigen Bezüge aus dem letzten Amt und deine ruhegehaltfähige Dienstzeit. Für jedes Jahr gibt es 1,79375 Prozent. Das ergibt nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Im Bund und in den meisten Ländern gilt dieselbe Formel, geregelt im jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz.

DienstjahreRuhegehaltssatzEs fehlen zum letzten Brutto
20 Jahre35,88 Prozent64,12 Prozent
30 Jahre53,81 Prozent46,19 Prozent
35 Jahre62,78 Prozent37,22 Prozent
40 Jahre71,75 Prozent28,25 Prozent

Rechnung nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, 1,79375 Prozent je Jahr. Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent, in allen Ländern aber mindestens rund 2.000 Euro im Monat (Bund: § 14 Abs. 4 BeamtVG). Bei kurzer Dienstzeit kann dieser feste Betrag über dem errechneten Satz liegen.

Warum die Lücke bei vielen größer ist als gedacht

  • Später verbeamtet: Wer nach Studium und Ref mit Ende 20 startet, kommt bis zur Altersgrenze oft nicht auf 40 Jahre.
  • Teilzeit und Elternzeit: Teilzeit zählt nur anteilig, Elternzeit ohne Bezüge zählt in der Regel nicht als volle Dienstzeit.
  • Früher in den Ruhestand: Je Jahr vor der Altersgrenze 3,6 Prozent weniger, höchstens 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
  • Reformen: Der Gesetzgeber hat das Versorgungsniveau schon gesenkt, mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 von 75 auf 71,75 Prozent.

Ab dem ersten Tag anfangen: Je früher, desto kleiner der Monatsbeitrag

Wer mit 28 anfängt, hat fast 40 Jahre Zeit, wer mit 40 anfängt, nur noch gut 25. Das macht beim Betrag, den du jeden Monat zurücklegen musst, einen großen Unterschied. Welche Form der Vorsorge zu dir passt, hängt von deinem Einkommen, deiner Familie und deinen Plänen ab. Das klären wir im Gespräch, nicht auf dieser Seite.

Wichtig für Referendare: Zuerst kommen Krankenversicherung, Diensthaftpflicht und Dienstunfähigkeit. Die Vorsorge für die Pension läuft parallel, schon mit kleinen Beträgen.

Deine Fristen und was du zuerst brauchst, zeigt dir der Ref-Check in zwei Minuten.

Ref-Check starten

Häufige Fragen zur Pensionsvorsorge

Wie hoch ist die Pension von Lehrkräften?

Für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr gibt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 BeamtVG). Das Maximum erreichst du nach rund 40 Dienstjahren. Im Bund und in den meisten Ländern gilt dieselbe Formel.

Wann sollte ich mit der Pensionsvorsorge anfangen?

Am besten ab dem ersten Tag als Beamter. Je früher du anfängst, desto kleiner ist der Betrag, den du jeden Monat zurücklegen musst, um die Lücke zu schließen.

Was passiert, wenn ich früher in den Ruhestand gehe?

Dann wird die Pension gekürzt, um 3,6 Prozent je Jahr vor der Altersgrenze, höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Dazu kommen die fehlenden Dienstjahre.

Ist die Pension sicher?

Der Gesetzgeber kann das Versorgungsniveau ändern und hat es schon getan: Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 sank der Höchstsatz von 75 auf 71,75 Prozent. Eine eigene Vorsorge macht dich davon unabhängiger.

Quellen

  1. § 14 Beamtenversorgungsgesetz: Höhe des Ruhegehalts
  2. Versorgungsänderungsgesetz 2001, BGBl. I 2001, S. 3926

Wie groß ist deine Lücke? Wir rechnen deine Pension mit dir durch

Kontaktiere uns

Kostenlos und unverbindlich Antwort innerhalb eines Werktags