Referendariat in Sachsen

Referendariat in Sachsen: Was die Beihilfe zahlt und was du selbst versichern musst

Kurz gesagt: Als Referendar in Sachsen bist du Beamter auf Widerruf. Die Beihilfe zahlt 50 Prozent deiner Krankheitskosten, den Rest versicherst du selbst, meist privat. Sachsen bietet außerdem die pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte. Nächster Start: 22. Februar 2027 (alle Lehrämter).

Sachsen hat seine Beihilfesätze zum 1. Januar 2024 angehoben. Seitdem bekommst du 50 Prozent ohne Kinder, 70 Prozent mit einem Kind und 90 Prozent ab zwei Kindern. Wer mit Kind ins Referendariat geht, braucht in Sachsen also deutlich weniger private Versicherung als in den meisten Ländern.

2025 begannen hier 1.521 Referendare. Sachsen bietet außerdem die pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte.

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Beihilfe in Sachsen: 50 Prozent für dich, und das gilt sonst

FAQ Beihilfebemessungssatz des LSF, Stand 15.12.2025

Beihilfe in Sachsen
Dein Satz als Beamter auf Widerruf50 Prozent
Mit Kindern70 Prozent mit einem Kind, 90 Prozent ab zwei Kindern
Pauschale Beihilfeja. Sachsen bietet die pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte.
BeihilfestelleLandesamt für Steuern und Finanzen (LSF)

Wann das Referendariat in Sachsen beginnt und wie lange es dauert

  • 22. Februar 2027: alle Lehrämter. Bewerbung bis 01.09.2026 beim LaSuB

Sachsen stellt im Februar und im August ein. Ernannt wird laut Landesamt für Schule und Bildung voraussichtlich zwischen dem 1. und 19. Februar 2027. Ab dem Tag der Ernennung bist du Beamter, ab dann muss die Krankenversicherung stehen. Den Augusttermin 2027 hat das Land noch nicht veröffentlicht.

Verbeamtet auf Probe wirst du in Sachsen bis zum Alter von 42 Jahren .

Was das für deine Absicherung in Sachsen heißt

  • Zwei Wege bei der Krankenversicherung. Du kannst die klassische Beihilfe mit privater Restkostenversicherung wählen oder in der gesetzlichen Kasse bleiben und den Zuschuss nehmen. Die Wahl gilt in der Regel unwiderruflich. Rechne beides durch, bevor du ernannt wirst. GKV oder PKV im Ref
  • Dienstunfähigkeit früh absichern. Als Beamter auf Widerruf gibt es kein Ruhegehalt, wenn du dienstunfähig wirst. Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflicht ab dem ersten Tag. Vor allem wegen der Schulschlüssel. Diensthaftpflicht im Ref

Referendariat in Sachsen in Zahlen

  • 1.521 neue Referendare 2025, das sind 4,8 Prozent aller in Deutschland
  • 1.277 haben 2025 den Vorbereitungsdienst abgeschlossen
  • 1,2 Prozent der neuen Referendare kamen als Quereinsteiger

Quelle: KMK, Einstellung von Lehrkräften 2025.

Häufige Fragen zum Referendariat in Sachsen

Wie viel zahlt die Beihilfe im Referendariat in Sachsen?

Als Beamter auf Widerruf bekommst du in Sachsen 50 Prozent deiner beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet. Mit Kindern gilt: 70 Prozent mit einem Kind, 90 Prozent ab zwei Kindern. Den Rest sicherst du mit einer privaten Krankenversicherung ab, meist mit einem Anwärtertarif.

Gibt es in Sachsen die pauschale Beihilfe?

Ja. Sachsen bietet die pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte.

Wann beginnt das Referendariat in Sachsen?

Die nächsten Termine: 22. Februar 2027 (alle Lehrämter, Bewerbung bis 01.09.2026 beim LaSuB).