# Altersgrenze für die Verbeamtung: In jedem Land eine andere, zwischen 40 und 50 Jahren

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/verbeamtung-altersgrenzen · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

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**Kurz gesagt:** Wie alt du bei der Verbeamtung auf Probe höchstens sein darfst,
regelt jedes Land selbst. Die Spanne reicht von 40 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland bis
50 Jahren in Hessen und Schleswig-Holstein. Kinder, Pflege und Schwerbehinderung verschieben die Grenze oft.

| Land | Höchstalter | Ausnahmen |
| --- | --- | --- |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 Jahre | |
| Saarland | 40 Jahre | plus zwei Jahre je Kind oder Pflegefall |
| Baden-Württemberg | 42 Jahre | plus zwei Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall |
| Nordrhein-Westfalen | 42 Jahre | Schwerbehinderte 45; plus drei Jahre je Kind oder Pflegefall, höchstens sechs |
| Sachsen | 42 Jahre | |
| Bayern | 45 Jahre | Ausnahmen durch die oberste Dienstbehörde (Art. 23 BayBG) |
| Bremen | 45 Jahre | |
| Hamburg | 45 Jahre | plus bis zu drei Jahre je Kind oder Pflegefall, höchstens sechs |
| Niedersachsen | 45 Jahre | plus bis zu drei Jahre je Kind oder Pflegefall (§ 16 NLVO) |
| Rheinland-Pfalz | 45 Jahre | Schwerbehinderte plus drei Jahre (§ 8 LVO) |
| Sachsen-Anhalt | 45 Jahre | |
| Berlin | 47 Jahre | seit 29.12.2024, vorher 45; plus bis zu einem Jahr je Kind oder Pflegefall, zusammen höchstens drei Jahre |
| Brandenburg | 47 Jahre | Ausnahmen mit Zustimmung des Innenministeriums |
| Thüringen | 47 Jahre | |
| Hessen | 50 Jahre | |
| Schleswig-Holstein | 50 Jahre | seit 2023, vorher 45 |

Stand Oktober 2026. Die Grenze bezeichnet das Lebensjahr, das bei der Einstellung auf Probe noch nicht vollendet sein darf.

## Was die Altersgrenze für deine Absicherung bedeutet

Liegst du knapp an der Grenze, entscheidet sie mehr als jede Versicherungsfrage. Wirst du verbeamtet, gelten
Beihilfe und private Restkostenversicherung, und du brauchst eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Wirst du
angestellt, bist du gesetzlich versichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, und du brauchst eher
eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bist du dir unsicher, ob du noch verbeamtet wirst, schließe nichts ab, was nur für einen der beiden Wege passt.
Kläre zuerst die Frage bei deiner Einstellungsbehörde.

[Alle Regeln deines Landes](https://lehrerbegleiter.de/bundesland)

## Häufige Fragen zur Altersgrenze
