# Schwanger im Referendariat: Im Mutterschutz läuft dein Geld weiter, und dein Kind versicherst du ohne Gesundheitsprüfung

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/schwangerschaft-elternzeit-referendariat · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

Familie im Referendariat

**Kurz gesagt:** Im Mutterschutz werden deine Anwärterbezüge in der Regel
weitergezahlt, in der Elternzeit nicht, dafür gibt es Elterngeld. Dein Kind nimmt deine private Krankenversicherung
ohne Gesundheitsprüfung auf, wenn du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest. Die Beihilfe zahlt für
Kinder meist 80 Prozent. Dein Ref ruht in dieser Zeit und geht danach weiter.

## Dein Geld: Bezüge im Mutterschutz, Elterngeld in der Elternzeit

- **Mutterschutz:** Im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden die Anwärterbezüge während des
Mutterschutzes in der Regel in voller Höhe weitergezahlt. Die Einzelheiten stehen in der Mutterschutzverordnung
deines Landes.

- **Elternzeit:** In der Elternzeit zahlt der Dienstherr keine Anwärterbezüge. Du kannst Elterngeld
beantragen. Es beträgt meist 65 bis 67 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und
höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG).

Wichtig für deine Planung: Deine private Krankenversicherung läuft auch in der Elternzeit weiter, und den Beitrag
zahlst du weiter selbst. Rechne ihn ein, wenn du mit dem Elterngeld planst.

## Dein Kind: anmelden innerhalb von zwei Monaten, dann ohne Gesundheitsprüfung

Bist du privat versichert, muss deine Versicherung dein Kind aufnehmen, ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit.
Bedingung: Du meldest es spätestens zwei Monate nach der Geburt an, dann gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der
Geburt (§ 198 VVG). Der Schutz für das Kind darf dabei nicht umfassender sein als dein eigener.

- **Frist im Kalender eintragen:** Verpasst du die zwei Monate, kann der Versicherer
Gesundheitsfragen stellen.

- **Beihilfe für das Kind:** Für Kinder zahlt die Beihilfe meist 80 Prozent, den Rest versicherst du
privat. [Die Regeln deines Landes](https://lehrerbegleiter.de/beihilfe-bundeslaender).

- **Dein eigener Satz kann steigen:** In manchen Ländern zahlt die Beihilfe dir selbst mehr, sobald
du Kinder hast, in Sachsen zum Beispiel schon ab dem ersten Kind 70 Prozent. Dann passt du deinen Tarif an und
zahlst weniger.

## Dein Ref: Die Ausbildung ruht und geht danach weiter

Mutterschutz und Elternzeit unterbrechen den Vorbereitungsdienst. Wie es danach weitergeht, regelt jedes Land. In
Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wirst du vor der Elternzeit beraten, wie es danach weitergeht.
Passt der Wiedereinstieg zum Ende der Elternzeit nicht zum Ablauf der Ausbildung, kannst du ihn um bis zu neun
Monate verschieben. Den Antrag stellst du spätestens einen Monat vor dem Ende der Elternzeit.

Sprich früh mit deinem Seminar und deiner Personalstelle. Je früher die Termine klar sind, desto leichter planst
du Prüfungen und Versicherung.

**Deinen Fahrplan mit Kind** zeigt dir der Ref-Check: Beihilfe für dein Land, Fristen und was du
anpassen solltest.

[Ref-Check starten](https://lehrerbegleiter.de/ref-check?themen=pkv)

## Häufige Fragen zu Schwangerschaft und Elternzeit im Ref

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Mutterschutz- und
Elternzeitverordnung und die Ausbildungsordnung deines Landes.

## Quellen

- [§ 198 VVG: Kindernachversicherung](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__198.html)

- [§ 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html)

- [BASS NRW: Erlass zur Ordnung des Vorbereitungsdienstes, Elternzeit und Wiederaufnahme](https://bass.schule.nrw/pdf/12111.pdf)

- [Sächsisches Justizministerium: Hinweise zu Schwangerschaft und Elternzeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf](https://www.justiz.sachsen.de/download/Ref_Hinweise-Schwangerschaft-Elternzeit.pdf)
