# Pensionsvorsorge für Lehrkräfte: Selbst nach 40 Dienstjahren fehlt mehr als ein Viertel, deshalb ab dem ersten Tag vorsorgen

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/pensionsvorsorge-lehrer · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

Vorsorge

**Kurz gesagt:** Die Pension beträgt 1,79375 Prozent der letzten
ruhegehaltfähigen Bezüge für jedes Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 BeamtVG). Das Maximum erreichst du
erst nach rund 40 Jahren. Wer später verbeamtet wird, Teilzeit arbeitet oder früher aufhört, bekommt deutlich
weniger. Je früher du privat vorsorgst, desto kleiner ist der Monatsbeitrag.

## So rechnet sich deine Pension: 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent

Grundlage sind deine ruhegehaltfähigen Bezüge aus dem letzten Amt und deine ruhegehaltfähige Dienstzeit. Für
jedes Jahr gibt es 1,79375 Prozent. Das ergibt nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Im Bund und in den
meisten Ländern gilt dieselbe Formel, geregelt im jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz.

| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Es fehlen zum letzten Brutto |
| --- | --- | --- |
| 20 Jahre | 35,88 Prozent | 64,12 Prozent |
| 30 Jahre | 53,81 Prozent | 46,19 Prozent |
| 35 Jahre | 62,78 Prozent | 37,22 Prozent |
| 40 Jahre | 71,75 Prozent | 28,25 Prozent |

Rechnung nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, 1,79375 Prozent je Jahr. Die Mindestversorgung beträgt
35 Prozent, in allen Ländern aber mindestens rund 2.000 Euro im Monat (Bund: § 14 Abs. 4 BeamtVG). Bei kurzer
Dienstzeit kann dieser feste Betrag über dem errechneten Satz liegen.

## Warum die Lücke bei vielen größer ist als gedacht

- **Später verbeamtet:** Wer nach Studium und Ref mit Ende 20 startet, kommt bis zur Altersgrenze
oft nicht auf 40 Jahre.

- **Teilzeit und Elternzeit:** Teilzeit zählt nur anteilig, Elternzeit ohne Bezüge zählt in der Regel
nicht als volle Dienstzeit.

- **Früher in den Ruhestand:** Je Jahr vor der Altersgrenze 3,6 Prozent weniger, höchstens
10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).

- **Reformen:** Der Gesetzgeber hat das Versorgungsniveau schon gesenkt, mit dem
Versorgungsänderungsgesetz 2001 von 75 auf 71,75 Prozent.

## Ab dem ersten Tag anfangen: Je früher, desto kleiner der Monatsbeitrag

Wer mit 28 anfängt, hat fast 40 Jahre Zeit, wer mit 40 anfängt, nur noch gut 25. Das macht beim Betrag, den du
jeden Monat zurücklegen musst, einen großen Unterschied. Welche Form der Vorsorge zu dir passt, hängt von
deinem Einkommen, deiner Familie und deinen Plänen ab. Das klären wir im Gespräch, nicht auf dieser Seite.

Wichtig für Referendare: Zuerst kommen Krankenversicherung, Diensthaftpflicht und Dienstunfähigkeit. Die Vorsorge
für die Pension läuft parallel, schon mit kleinen Beträgen.

**Deine Fristen und was du zuerst brauchst,** zeigt dir der Ref-Check in zwei Minuten.

[Ref-Check starten](https://lehrerbegleiter.de/ref-check?themen=vorsorge)

## Häufige Fragen zur Pensionsvorsorge

## Quellen

- [§ 14 Beamtenversorgungsgesetz: Höhe des Ruhegehalts](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html)

- Versorgungsänderungsgesetz 2001, BGBl. I 2001, S. 3926
