# Nach dem Ref ohne Stelle: Mit der letzten Prüfung enden Beamtenverhältnis und Beihilfe, und ab dem nächsten Tag brauchst du vollen Schutz

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/nach-dem-referendariat-ohne-stelle · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

Zwischen Ref und Planstelle

**Kurz gesagt:** Dein Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Tag deiner
letzten Prüfung, wenn dein Land nichts anderes regelt. Ab dann gibt es keine Anwärterbezüge und keine Beihilfe
mehr, und dein Anwärtertarif deckt nur noch die halbe Rechnung. Arbeitslosengeld hast du aus dem Ref meist nicht
erworben. Kläre deshalb vor der Prüfung, wie du ab dem nächsten Tag versichert bist.

## Am Tag nach der letzten Prüfung fehlen Bezüge und Beihilfe

Nach § 22 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablauf des Tages, an dem du die
Prüfung ablegst, oder mit dem endgültigen Nichtbestehen. Dein Land kann davon abweichen. Für dich heißt das: Mit dem
Beamtenverhältnis enden die Anwärterbezüge und der Anspruch auf Beihilfe.

Dein privater Anwärtertarif war auf die Beihilfe abgestimmt. Er zahlt nur den Teil, den die Beihilfe nicht trägt.
Ohne Beihilfe fehlt also die Hälfte deines Schutzes, ab dem ersten Tag. Das ist die größte Lücke in dieser Zeit.

## Kein Arbeitslosengeld aus dem Ref: Du warst versicherungsfrei

Als Beamter auf Widerruf hattest du Anspruch auf Bezüge und Beihilfe im Krankheitsfall. Deshalb warst du in der
Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) und hast im Ref keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld aufgebaut. Hast du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet, lass prüfen, ob daraus etwas
übrig ist. Sonst bleibt Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld.

Für die Krankenversicherung gilt dann: Warst du zuletzt privat versichert, wirst du mit dem Grundsicherungsgeld
nicht gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 5a SGB V). Du bleibst in der privaten Versicherung und brauchst dort
einen Tarif ohne Beihilfe.

## Drei Wege für die Zeit danach, und was sie für deine Versicherung heißen

- **Direkt die Planstelle:** Wirst du nahtlos auf Probe verbeamtet, bekommst du wieder Beihilfe.
Dein Versicherer stellt den Anwärtertarif auf den regulären Beihilfetarif um. Lass dir bestätigen, dass das ohne
neue Gesundheitsprüfung geht.

- **Angestellt als Vertretungslehrkraft:** Dann bist du in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert
(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags. Deine private Versicherung kannst du
als Anwartschaft ruhen lassen. Sie hält deinen Gesundheitszustand fest, falls du später doch verbeamtet wirst.
Statt einer Dienstunfähigkeits- brauchst du dann eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

- **Erst einmal ohne Stelle:** Du bleibst privat versichert und brauchst für die Übergangszeit einen
Tarif, der die ganze Rechnung zahlt. Plane den Beitrag ein, denn er ist höher als dein Anwärtertarif.

Welcher Weg bei dir passt, hängt davon ab, wann deine Planstelle beginnt. Sprich deshalb vor der letzten Prüfung
mit deinem Versicherer oder mit uns, nicht erst danach.

**Wann dein Ref endet und was dann fällig wird,** zeigt dir der Ref-Check als Fahrplan.

[Ref-Check starten](https://lehrerbegleiter.de/ref-check?status=ref&themen=pkv)

## Häufige Fragen zur Zeit nach dem Ref

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ansprüche auf Arbeitslosen- oder
Grundsicherungsgeld prüft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

## Quellen

- [§ 22 Beamtenstatusgesetz: Beendigung durch Gesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__22.html)

- [§ 27 SGB III: Versicherungsfreie Beschäftigte](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__27.html)

- [§ 5 SGB V: Versicherungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html)
