# GKV oder PKV im Referendariat: Die pauschale Beihilfe entscheidet, ob du überhaupt eine echte Wahl hast

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/gkv-oder-pkv-referendariat · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

Krankenversicherung

**Kurz gesagt:** Als Referendar kannst du gesetzlich oder privat versichert
sein. Ohne pauschale Beihilfe zahlst du in der gesetzlichen Kasse aber den vollen Beitrag allein, mit Beihilfe
versicherst du privat nur die Hälfte. In neun Ländern übernimmt der Dienstherr auf Antrag die Hälfte des
Kassenbeitrags. Nur dort ist die gesetzliche Kasse für viele eine echte Alternative.

## Warum Beamte in der gesetzlichen Kasse sonst allein zahlen

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 SGB V). Du kannst trotzdem
freiwillig Mitglied bleiben, wenn du vorher gesetzlich versichert warst, auch über die Familienversicherung
(§ 9 SGB V). Einen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten gibt es dann aber nicht. Du zahlst den ermäßigten
Beitragssatz von 14,0 Prozent, weil du kein Krankengeld brauchst (§ 243 SGB V), dazu den Zusatzbeitrag deiner
Kasse, alles aus eigener Tasche.

Die klassische Beihilfe hilft dir in der gesetzlichen Kasse kaum. Sie zahlt nur für Leistungen, die die Kasse
nicht übernimmt, zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus oder einen Teil des Zahnersatzes.

## Pauschale Beihilfe: Der Dienstherr zahlt die Hälfte deines Kassenbeitrags

Mit der pauschalen Beihilfe, nach Hamburg auch Hamburger Modell genannt, zahlt dir der Dienstherr die Hälfte
deines Beitrags zur gesetzlichen Kasse. Bei einer privaten Vollversicherung ist der Zuschuss meist auf die Hälfte
des Basistarifs begrenzt. Im Gegenzug verzichtest du auf die klassische Beihilfe.

**Pauschale Beihilfe gibt es in:** [Baden-Württemberg](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/baden-wuerttemberg), [Berlin](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/berlin), [Brandenburg](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/brandenburg), [Bremen](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/bremen), [Hamburg](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/hamburg), [Mecklenburg-Vorpommern](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/mecklenburg-vorpommern), [Niedersachsen](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/niedersachsen), [Sachsen](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/sachsen), [Thüringen](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/thueringen).

**Als Zuschuss für gesetzlich Versicherte in:** [Schleswig-Holstein](https://lehrerbegleiter.de/bundesland/schleswig-holstein).

Stand Oktober 2026, je Land mit Quelle auf der jeweiligen Länderseite.

## Drei Regeln der pauschalen Beihilfe, die du vor der Ernennung kennen musst

- **Die Wahl gilt in der Regel unwiderruflich.** Zurück zur klassischen Beihilfe geht es später
meist nicht mehr.

- **Gezahlt wird erst ab dem Antrag.** In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Anspruch am Ersten
des Monats nach Eingang, in Berlin frühestens mit der Ernennung, in Niedersachsen gilt eine Ausschlussfrist von
einem Jahr. Stelle den Antrag deshalb vor dem Start.

- **Mit der Planstelle darfst du manchmal neu wählen.** In Brandenburg, Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist beim Wechsel vom Widerruf ins Probeverhältnis eine neue Wahl
möglich.

## Wann die gesetzliche Kasse sich lohnen kann

- **Du hast Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen.** In der gesetzlichen Kasse sind sie
beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jeder einen eigenen Tarif.

- **Du planst lange in Teilzeit.** Der Kassenbeitrag richtet sich nach deinem Einkommen, der
PKV-Beitrag nicht.

- **Dein Land bietet die pauschale Beihilfe.** Dann zahlst du nur die Hälfte des Beitrags.

## Wann die PKV mit Beihilfe meist günstiger ist

- **Du bist jung, allein und ohne Kinder.** Ein Anwärtertarif für 50 Prozent der Kosten ist dann
oft deutlich günstiger als der volle Kassenbeitrag.

- **Dein Land zahlt keine pauschale Beihilfe.** Dann trägst du in der Kasse den ganzen Beitrag.

- **Du denkst an später.** Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 Prozent, dein
Versicherungsanteil sinkt also.

## Die Entscheidung lässt sich schwer zurückdrehen

Von der Kasse in die PKV kommst du später nur mit voller Gesundheitsprüfung. Die Öffnungsaktion der privaten
Versicherer, die Vorerkrankungen abfedert, gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung. Und aus der
PKV zurück in die gesetzliche Kasse geht es für Beamte in der Regel gar nicht. Triff die Wahl also mit Zahlen,
nicht mit Bauchgefühl.

**Beide Wege für dein Land durchrechnen:** Der Ref-Check zeigt dir, ob es bei dir die pauschale
Beihilfe gibt und bis wann du dich entscheiden musst. Auf Wunsch rechnen wir beide Wege mit dir durch.

[Ref-Check starten](https://lehrerbegleiter.de/ref-check)

## Häufige Fragen zu GKV und PKV im Referendariat

## Quellen

- [§ 6 SGB V: Versicherungsfreiheit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html)

- [§ 9 SGB V: Freiwillige Versicherung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html)

- [§ 243 SGB V: Ermäßigter Beitragssatz](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__243.html)

- [LAF Mecklenburg-Vorpommern: FAQ Pauschale Beihilfe, Stand 04/2026](https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Beihilfe/Pauschale%20Beihilfe/Pauschale_Beihilfe_-_FAQ.pdf)

- [Landesverwaltungsamt Berlin: Pauschale Beihilfe](https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/antragstellung/pauschale-beihilfe/)

- [NLBV Niedersachsen: Informationsblatt pauschale Beihilfe](https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/221000/Informationsblatt_pauschale_Beihilfe_Vordruck_2205_Stand_09.2025_.pdf)

- [Alle Länder im Vergleich, mit Quelle je Land](https://lehrerbegleiter.de/beihilfe-bundeslaender)
