# Dienstunfähigkeit im Referendariat: Ohne eigene Absicherung bleibt dir fast nichts

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/dienstunfaehigkeitsversicherung-lehrer · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

Dienstunfähigkeit

**Kurz gesagt:** Wird ein Beamter auf Widerruf dauerhaft dienstunfähig, wird er
entlassen und bekommt kein Ruhegehalt. Auch auf Probe gibt es Ruhegehalt in der Regel erst nach fünf Dienstjahren,
davor nur nach einem Dienstunfall. Die Zeit im Ref zählt zu diesen fünf Jahren. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke.
Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger wird sie.

## Was passiert, wenn du im Referendariat dienstunfähig wirst

Als Referendar bist du Beamter auf Widerruf. Bist du dauerhaft dienstunfähig und endet das Verhältnis nicht
durch Ruhestand, wirst du entlassen (§ 23 BeamtStG). Ein Ruhegehalt gibt es dann nicht. Der Dienstherr zahlt
für die Zeit im Beamtenverhältnis Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nach (§ 8 SGB VI).

Das klingt nach einer Absicherung, ist aber meist keine. Eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt in der Regel
fünf Jahre Versicherungszeit voraus (§ 43 SGB VI). Nach Studium und Referendariat haben die meisten diese Zeit
noch nicht. Und selbst wenn: Die Rente richtet sich nach wenigen Beitragsjahren und fällt entsprechend klein aus.

## Auch auf Probe bleibt die Lücke in den ersten fünf Jahren

Nach dem Referendariat wirst du Beamter auf Probe. Wirst du durch einen Dienstunfall dienstunfähig, versetzt
dich der Dienstherr in den Ruhestand (§ 28 BeamtStG). Bei anderen Ursachen, zum Beispiel einer Krankheit ohne
Bezug zum Dienst, kann er es, muss es aber nicht. Ruhegehalt gibt es in der Regel ohnehin erst nach fünf Jahren
Dienstzeit, die Zeit im Ref eingerechnet. Das regeln die Länder in eigenen Versorgungsgesetzen, nach demselben Muster wie der Bund
(§ 4 BeamtVG).

Bist du auf Lebenszeit verbeamtet, bekommst du bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. In den ersten
Dienstjahren ist es aber oft niedrig: Mindestens zahlt der Dienstherr 35 Prozent deiner ruhegehaltfähigen
Bezüge, in allen Ländern aber mindestens rund 2.000 Euro im Monat (Bund: § 14 Abs. 4 BeamtVG). Viele behalten die Versicherung deshalb, bis das Ruhegehalt reicht.

## Echte DU-Klausel: Der Versicherer folgt der Entscheidung deines Dienstherrn

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach den Kriterien des Versicherers. Für Beamte zählt aber,
ob der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt. Das kann er auch, wenn du in sechs Monaten mehr als drei
Monate keinen Dienst getan hast und keine Aussicht besteht, in einer vom Land bestimmten Frist, meist den
folgenden sechs Monaten, wieder voll dienstfähig zu werden (§ 26 BeamtStG). Ohne passende Klausel kann es passieren, dass du entlassen
wirst und der Versicherer trotzdem nicht zahlt.

Eine echte DU-Klausel schließt das aus: Der Versicherer zahlt, sobald dich der Dienstherr wegen
Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt, ohne eigene Nachprüfung. Achte auf drei Punkte:

- Die Klausel gilt ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf und auf Probe, nicht nur auf Lebenszeit.

- Die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ist mitversichert, nicht nur die Versetzung in den Ruhestand.

- Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung, ob du in einem anderen Beruf arbeiten könntest.

## Wann du abschließen solltest: vor dem Start ins Ref, dann zählt dein Gesundheitszustand von heute

Der Beitrag hängt vor allem von deinem Alter und deiner Gesundheit beim Abschluss ab. Wer jung und gesund
abschließt, zahlt dauerhaft weniger und beantwortet einfachere Gesundheitsfragen. Eine Behandlung, die du heute
noch nicht hast, kann einen späteren Antrag teurer machen oder verhindern. Bei den Gesundheitsfragen zählt der Tag des Antrags (§ 19 VVG).
Stellst du ihn schon vor dem Start, bis zu sechs Monate vorher, hältst du deinen heutigen Gesundheitszustand fest.
Deshalb steht die Dienstunfähigkeit auf deinem Fahrplan direkt nach der Krankenversicherung.

Wie hoch die monatliche Rente sein soll und bis zu welchem Alter sie laufen muss, hängt von deinen Bezügen und
Plänen ab. Das rechnet der Makler mit dir durch.

**Wann die Dienstunfähigkeit bei dir dran ist,** zeigt der Fahrplan im Ref-Check.

[Fahrplan erstellen](https://lehrerbegleiter.de/ref-check)

## Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeit

## Quellen

- [§ 23 BeamtStG: Entlassung](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__23.html)

- [§ 28 BeamtStG: Ruhestand von Beamten auf Probe](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__28.html)

- [§ 4 BeamtVG: Entstehen des Anspruchs auf Ruhegehalt (Bund, Länder nach demselben Muster)](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__4.html)

- [§ 8 SGB VI: Nachversicherung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__8.html)

- [§ 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html)
