# Amtsarzt vor der Verbeamtung: Eine Diagnose allein schließt dich nicht aus, entscheidend ist die Prognose bis zur Altersgrenze

Quelle: https://lehrerbegleiter.de/amtsarzt-verbeamtung · Stand Oktober 2026 · Lehrerbegleiter

Gesundheit und Verbeamtung

**Kurz gesagt:** Verbeamtet wird, wer gesundheitlich geeignet ist (§ 9
Beamtenstatusgesetz). Ungeeignet bist du nach dem Bundesverwaltungsgericht nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür
sprechen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor der Altersgrenze dienstunfähig wirst. Das gilt auch bei
chronischen Erkrankungen. Der Amtsarzt und deine Krankenversicherung prüfen getrennt.

## Der Maßstab seit 2013: überwiegend wahrscheinlich dienstunfähig vor der Altersgrenze

Früher musste ein Bewerber ohne Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zur Altersgrenze dienstfähig
bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Maßstab 2013 aufgegeben. Wer heute voll leistungsfähig ist, darf nur abgelehnt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte eine vorzeitige
Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich machen. Das Gericht hat ausdrücklich gesagt: Das gilt auch für Bewerber,
die einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden.

Zwei Folgen für dich:

- **Eine Diagnose ist kein Ausschluss.** Auch eine frühere Psychotherapie oder eine chronische
Erkrankung schließt die Verbeamtung nach diesem Maßstab nicht von selbst aus. Es zählt die Prognose im
Einzelfall.

- **Die Entscheidung ist voll überprüfbar.** Der Dienstherr hat dabei keinen
Beurteilungsspielraum. Wirst du abgelehnt, können Gerichte die Prognose vollständig nachprüfen.

## Wann du untersucht wirst: oft schon vor dem Ref, sicher vor der Verbeamtung auf Probe

Schon für den Vorbereitungsdienst verlangen viele Länder einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung, Hamburg zum
Beispiel für das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Bayern ein Gesundheitszeugnis. Das Urteil von 2013 betraf die
Verbeamtung auf Probe nach dem Ref. Welche Untersuchung bei dir ansteht und welches Formular du brauchst, steht in
den Unterlagen deines Landes zur Einstellung.

## Amtsarzt und Krankenversicherung sind zwei getrennte Prüfungen, und für beide gilt: wahrheitsgemäß antworten

Der Amtsarzt prüft für deinen Dienstherrn. Deine private Krankenversicherung prüft für sich selbst, mit eigenen
Gesundheitsfragen im Antrag. Ein gutes Ergebnis beim Amtsarzt heißt nicht, dass dich jeder Versicherer ohne
Zuschlag nimmt, und umgekehrt. Für die Versicherung zählen drei Dinge:

- **Stell den Antrag früh.** Bei den Gesundheitsfragen zählt der Tag, an dem du den Antrag abgibst
(§ 19 VVG). [So beantragst du die PKV im Ref](https://lehrerbegleiter.de/pkv-referendariat).

- **Frag erst anonym an.** Bei einer Risikovoranfrage schildert ein Makler deinen Fall mehreren
Versicherern ohne deinen Namen. Du siehst vorher, wer dich zu welchen Bedingungen nimmt.

- **Nutze die Öffnungsaktion, wenn nötig.** Als Beamtenanfänger nimmt dich ein teilnehmender
Versicherer trotz Vorerkrankung, mit höchstens 30 Prozent Zuschlag, wenn du den Antrag in den ersten sechs
Monaten stellst. [Wie die Öffnungsaktion funktioniert](https://lehrerbegleiter.de/oeffnungsaktion-pkv-beamte).

Dasselbe gilt für die [Dienstunfähigkeitsversicherung](https://lehrerbegleiter.de/dienstunfaehigkeitsversicherung-lehrer): Auch
sie fragt nach deiner Gesundheit, und auch dort zählt der Stand am Tag des Antrags.

**Bis wann du die Krankenversicherung beantragen solltest,** rechnet der Ref-Check für dein Land aus.
Ohne Fragen zur Gesundheit.

[Ref-Check starten](https://lehrerbegleiter.de/ref-check?themen=pkv)

## Häufige Fragen zu Amtsarzt und Vorerkrankungen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einer Ablehnung hilft eine Beratung durch
deine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

## Quellen

- [Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Juli 2013, 2 C 12.11](https://www.bverwg.de/2C12.11)

- [Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 52/2013: Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern](https://www.bverwg.de/pm/2013/52)

- [§ 9 Beamtenstatusgesetz: Kriterien der Ernennung](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__9.html)

- [§ 19 VVG: Anzeigepflicht bei den Gesundheitsfragen](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html)

- [Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: Bewerbung für den Vorbereitungsdienst](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bsfb/lehrkraft-werden/bsb-bewerbungen-118700)

- [lehrer-werden.bayern: Vorbereitungsdienst Grundschule](https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/grundschule)
